Donnerstag, 26. August 2010

La Renaissance des Appellations 1

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Ist eine von Nicolas Joly (Clos de la Coulé de Serrant) gegründete Vereinigung von Winzern in verschiedenen Ländern, die dem ursprünglichen Gedanken einer Appellation (Herkunft) wieder mehr Beachtung einräumen. Ausgehend von der Tatsache, dass der „moderne Weinbau mit Chemie, künstlichen Düngemitteln, Enzymen, Reinzucht-und Aromahefen nicht nur den Metabolismus und die Photosynthese der Rebe, sondern auch den Charakter eines Weins weit von den natürlich im Boden vorhandenen Ressourcen entfernt. Wer hier Mitglied werden möchte, verpflichtet sich vor einem Notar, die Charta der Vereinigung zu befolgen und sich jederzeit von einem Mitglied der Vereinigung kontrollieren zu lassen. Dabei ist nicht die Rede von „bio“ oder „nicht bio“, sondern maßgebend ist die Einhaltung einer Arbeitsweise die den Ausdruck einer Appellation ermöglicht.

Um die Arbeit eines Winzers zu qualifizieren und ihnen den Übergang von einem Mindeststandard auf eine anspruchsvollere Arbeitsweise zu ermöglichen, wurde ein 3 – Stufen (3-Sternesystem) geschaffen, das jedem Mitglied erlaubt, nach seinen Möglichkeiten zu arbeiten:

1 Stern

Keine Herbizide, keine künstlichen Düngemittel, keine chemisch-synthetischen Produkte, keine systemische Produkte, keine Aromahefen.

2 Sterne

durch die fortschreitende technische Entwicklung wurde es möglich, die Aromen und den Geschmack eines Weins wieder herzustellen, der durch unangebrachte Weinbaupraxis verfälscht wurde. Eine Rückkehr zur natürlichen Arbeitsweise würde diese Technik überflüssig machen und den Originalgeschmack zum Ausdruck bringen. Hierzu ist er erforderlich, Keine maschinelle Weinlese, keine fremden Hefen, keine Enzyme, keine Mostkonzentration, keine Gefrierextraktion, keine Kältebehandlung des Weins bis zum Gefrierpunkt anzuwenden.

3 Sterne

keine Entsäuerung und keine Säuerung des Weins, Keine Ascorbinsäure, kein Potassiumsorbat keine Chaptalisierung auch nicht mit Mostkonzentrat einzusetzen.


Erich Hartl

hartl@weinpur.de

www.biowein-pur.de


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Donnerstag, 12. August 2010

Wein und seine Götter

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95 % der Winzer glauben immer noch an ihre Götter Bayer AG, Syngenta Agro, Omya AG Agro und zahlreiche andere, mit deren Hilfe sie meinen, der Natur ein Schnippchen schlagen zu können.
Ihr Risiko und ihre Arbeit zu minimieren, sowie ihren Profit zu steigern, ist ihnen mehr wert, als die Umwelt zu schützen und ihren Kunden gesunde Weine zu verkaufen.
Sie erzeugen Weine, die krebserregende Rückstände von Spritzmitteln enthalten, wie eine dem EU-Parlament am 26. 3. 08 in Brüssel vorgestellte Umweltstudie zeigt. Selbstverständlich lagen die festgestellten Rückstandswerte wie immer unterhalb der gesetzlich erlaubten Höchstgrenze.

5 % der Winzer sind Biowinzer, kritisch, Fragen stellend, suchend, forschend, Viel wissend, risikobereit, hart arbeitend, naturverbunden und bescheiden. Sie verwenden keine künstlichen Düngemittel und keine chemisch-synthetischen Produkte, die die natürliche Entwicklung der Reben und Trauben beeinflusst.
Unsere Partner verwenden größtenteils keine Reinzuchthefen und keine „Aromahefen“ sondern die auf den Trauben befindlichen natürlichen Hefen.
So entstehen natürliche, echte, charaktervolle,bekömmliche, nachhaltige und oft bessere und sogar hervorragende Spitzenweine die den Einfluss des Bodens und des Klimas widerspiegeln.

Erich Hartl
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Montag, 26. Juli 2010

Prosecco und Bio-Prosecco???

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Prosecco war bisher für weniger Eingeweihte ein sprudelndes und perlendes weinähnliches Getränk, das sich bei uns vor allem als Frizzante seit vielen Jahren großer Beliebtheit erfreut. Es sollte größtenteils aus der Rebsorte Prosecco erzeugt werden, was bei Billigprodukten selten der Fall war.

Um die Hochwertigkeit „echter“ Erzeugnisse aus der Proseccotraube, unabhängig ob es sich um Wein, Perlwein oder Schaumwein handelt, zu schützen, erfolgte Ende 2009 eine durch das italienische Landwirtschaftministerium betriebene und von der EU bestätigte Verordnung.

Darin werden die besten Produktionszonen Conegeliano und Valdobbiadene vom Prosecco DOC zum Prosecco DOCG – Gebiet, und die bisherigen Prosecco IGT (Belluno, Gorizia, Padova, Pordenone, Treviso, Triest, Udine, Venedig und Vicenza ) Gebiete zu Prosecco DOC -Gebieten aufgewertet.

Prosecco darf nur noch in diesen Gebieten zu Wein, Frizzante oder Spumante verarbeitet und nur noch in Glasflaschen die weiß, gelb, grün, braun oder grau-schwarz sein müssen, abgefüllt werden. Erlaubte Flaschenverschlüsse für Prosecco Frizzante sind Kork, Kunststoff und Drehverschlüsse. Prosecco in blauen Flaschen oder in Blechdosen darf es demnach nicht mehr geben.

Damit ist Prosecco ein Produkt eines geografisch bestimmten Anbaugebiets aus einer Rebsorte, die bisher Prosecco und ab 2010 Glera genannt wird.

Wein und weinähnliche Erzeugnissse aus der Proseccorebe die außerhalb der DOCG und DOC Gebiete stammen, dürfen nicht mehr Prosecco, sondern müssen Glera (Wein, Frizzante oder Spumante) genannt werden.

Es bleibt zu hoffen, dass nicht zu viele Ausnahmeregelungen erteilt werden und tatsächlich eine Qualitätssicherung eintreten wird.


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Erich Hartl

hartl@weinpur.de

www.bioweinpur.de

Freitag, 16. Juli 2010

Warum ist Wein, auch Biowein teurer oder billiger? Folge 1-1

Warum ist Wein, auch Biowein teurer oder billiger? Folge 1-1

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Oben: Manuelle Weinlese von Weinreben, die im Buschsystem gepflanzt sind und deshalb nicht maschinell gelesen werden können. Vorteil: unreife, überreife, faule oder schimmelige Trauben können bereits am Rebstock ausgelesen und entfernt werden. Cooperative Jesus del Perdon in La Mancha, Erzeuger der Weine Mundo de Yuntero

Unten: Neu angelegter Weinberg im Drahter-ziehungssystem als Voraussetzung für eine maschinelle Ernte. Vorteil: bessere Belüftung der Reben, dadurch geringerer Pilzbefall. Kann auch manuell geerntet werden. Cooperativa Jesus del Perdon in La Mancha

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Oben: Manuelle Weinlese von Airen-Trauben Von Mitgliedern der Cooperativa Jesus del Perdon in der Region La Mancha. Nachteil: hoher Arbeitsaufwand und damit hohe Kosten.Cooperative Jesus del Perdon in La Mancha,Erzeuger der Weine Mundo de Yuntero

Unten: Modernste Erntemaschine, die im Gegensatz zu Älteren so eingestellt werden kann, dass sie nur optimal reife und gesunde Trauben erntet. Vorteil: geringer Personalaufwand. Nachteil: Hohe Anschaffungskosten, nur für große Flächen wirtschaftlich.

Testeinsatz auf der Tenuta San Vito

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Montag, 21. Juni 2010

Kein Biowein nach EU-Recht

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Die Europakommission hat entschieden, keine verbindlichen Regeln für die Erzeugung von Biowein festzulegen, nachdem sich die an den Verhandlungen beteiligten Länder nicht einigen konnten.

Unter anderem sollte der für konventionelle Weine erlaubte Schwefelgehalt deutlich unterschritten werden, aber auch technische Verfahren wie das Erhitzen der Maische für Rotweine, das Entalkoholisieren und die Mostkonzentration standen zur Disposition. Gleichzeitig sollte die Liste der für die konventionelle Weinbereitung zugelassenen Hilfsmittel für die Bioweinbereitung gekürzt werden.

Die Verhandlungen scheiterten, weil sich vor allem Deutschland und Österreich gegen diese für den Verbraucher mehr Sicherheit bietenden Neuerungen stemmten. Ein von Frankreich eingebrachter

Kompromissvorschlag mit moderateren Änderungen wurde vom zuständigen Landwirtschaftskommissar Dacian Ciolos mit der Begründung abgelehnt „Ich bin nicht bereit, einen Kompromiss des biologischen Standards zu akzeptieren, der ein schlechtes Signal an die Verbraucher über eines der europäischen Kommission wichtige politische Thema aussendet.

(Quelle: EU - AFP - 17/06/10).

Schade, denn die beabsichtigte strengere Begrenzung hätte eine signifikanten Unterschied zu konventionellen Weinen bedeutet und wäre auch für gute deutsche Winzer mit wenigen Ausnahmen einzuhalten gewesen.

Damit lautet die gesetzliche Definition für „Biowein“ also nach wie vor „Wein aus ökologisch erzeugten Trauben“, und damit gilt für viele Verbraucher beim Weineinkauf wieder der abgenutzte Werbeslogan „Weinkauf ist Vertrauenssache“, oder eine verlässliche Information über die Arbeitsweise eines Winzers entweder beim Händler oder beim Winzer einzuholen.


Sonntag, 6. Juni 2010

Bioweine aus genmanipulierten Reben?

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Weine, oder vielmehr Bioweine aus genmanipulierten Reben/Trauben zu erzeugen, ist momentan weder erlaubt, noch erwünscht und vermutlich auch auf lange Sicht undenkbar.

Möglicherweise wird es jedoch in fernerer Zukunft möglich sein, im konventionellen Weinbau auf chemische Fungizide zu verzichten, die Krebs erzeugen können, oder im Verdacht stehen, ihn zu verursachen.

Auch Kupfersulphat das äußerlich wirkt und im biologischen Weinbau eingesetzt wird, schädigt den Boden und somit das Grundwasser.

Denn der chinesische Forscher Yuejin Wang von der Forstuniversität von Yanling (Quelle: New Scientist) hat entdeckt, dass eine chinesische wilde Rebe 6 x mehr Resveratrol enthält als herkömmliche Trauben. Da Resveratrol nicht nur als Schlüssel zu einem langen Leben in den letzten Jahren Schlagzeilen machte, weil es krebshemmend und kardioprotektiv wirke, erfüllt es auch in vielen Pflanzen, so auch in der Rebe eine Schutzwirkung gegen die gefürchteten Pilz – und Schimmelkrankheiten wie Mehltau und falscher Mehrtau (Oidium und Peronospora), die in der vorhandenen Menge bei den meisten Rebsorten jedoch nicht ausreichen, um sie dauerhaft vor Pilzbefall zu schützen.

Durch die Isolierung des in den wilden Reben Vitus pseudoreticulata vorhandenen Gens, das die Entstehung des hohen Resveratrolgehalts verursacht, und die Übertragung auf „normale“ Reben (vitis vinifera) könnte es also möglich sein, sowohl im konventionellen als auch im biologischen Weinbau künftig genmanipulierte Reben zu pflanzen, die zunächst nur Vorteile zu bieten scheinen: Weniger Chemie im Weinbau, weniger Umweltbelastung, dafür ein höherer Gehalt an Resveratrol vor allem in Rotwein das die positiven gesundheitlichen Auswirkungen in jeder Beziehung verstärken würde. Doch die Folgen der genmanipulierten landwirtschaftlichen Produktion sind in ihrer Gesamtheit noch nicht erforscht.


Erich Hartl
hartl@weinpur.de
http://www.biowein-pur.de/


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Sonntag, 16. Mai 2010

Biowein - Richtlinien

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EU-Regeln für die Kellereiwirtschaft zur Bereitung von Biowein lassen weiter auf sich warten. Folglich ist der Begriff „Biowein“ bis dato nur geduldet, gesetzlich aber noch nicht definiert. Gründe für die jahrelange Bearbeitung in den nationalen und EU – Gremien dürften in den unterschiedlichen Interessen der nördlichen und südlichen Weinbaugebiete, aber auch an den unterschiedlichen Zielen der Marktteilnehmer liegen.

Der Wunsch der Verbraucher, nicht nur wohlschmeckende, sondern saubere, rückstandsfreie, möglichst wenig manipulierte, schwach geschwefelte und nicht anderweitig konservierte und stabilisierte Bioweine zu kaufen, kann von den Erzeugern aus den südlichen Ländern in der Regel leichter erfüllt werden. Deren Weine besitzen mehr Farbstoffe, Alkohol, Gerbstoffe und Resveratrol, die zu einer besseren Haltbarkeit beitragen. Ein weiterer Vorteil liegt in einem meist konstanteren und trockeneren Klima, wodurch Trauben seltener durch Pilzbefall und Fäulnis betroffen sind. Sie fordern einen wesentlich niedrigeren Schwefelgehalt als Ihre nördlichen Nachbarn.

Weine aus nördlichen Anbaugebieten müssen – so ist die Aussage von Fachleuten – aufgrund der klimatischen Einflüsse stärker geschwefelt und anderweitig geschönt und stabilisiert werden. Sie fordern deshalb einen höheren Schwefelgehalt in Biowein zuzulassen. Doch auch Fragen wie Maischeerhitzung für eine bessere Farbausbeute, die Verwendung von Reinzuchthefen, Aromahefen und die Verwendung weiterer Zusatzstoffe ist ein Streitpunkt.

Eine dritte Interessengruppe besteht aus Großimporteuren und Abfüllbetrieben, deren Ziel es ist, auf unterstem Preis – und Qualitätsniveau einzukaufen. Erzeuger solcher Weine mögen formell zwar die Anbaurichtlinien einhalten, ethische, moralische, soziale und qualitative Aspekte können jedoch nicht mehr berücksichtigt werden. Solche Weine werden größtenteils in Tankfahrzeugen zu Abfüllbetrieben nach Nordeuropa transportiert. Die ohnehin zweifelhafte Qualität dieser Weine wird durch den Transport (häufiges Umpumpen, Luftkontakt) weiter gemindert und kann, um finanzielle Risiken zu vermeiden, nur durch zusätzliches Schwefeln, Stabilisieren und Konservieren in den Handel gebracht werden.

Somit ist abzusehen, dass das Ergebnis der EU- Biowein-Kellerrichtlinien ebenso ein unbefriedigender Kompromiss sein. Deshalb wird es, wem es nicht gleichgültig ist, was im Anbau gespritzt und im Keller manipuliert wird, darauf ankommen, Wein nur in Original-Weingutabfüllungen von guten Winzern und keine anonymen Händlerabfüllungen zu kaufen.

Erich Hartl

hartl@weinpur.de

www.biowein-pur.de


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