Prosecco war bisher für weniger Eingeweihte ein sprudelndes und perlendes weinähnliches Getränk, das sich bei uns vor allem als Frizzante seit vielen Jahren großer Beliebtheit erfreut. Es sollte größtenteils aus der Rebsorte Prosecco erzeugt werden, was bei Billigprodukten selten der Fall war.
Um die Hochwertigkeit „echter“ Erzeugnisse aus der Proseccotraube, unabhängig ob es sich um Wein, Perlwein oder Schaumwein handelt, zu schützen, erfolgte Ende 2009 eine durch das italienische Landwirtschaftministerium betriebene und von der EU bestätigte Verordnung.
Darin werden die besten Produktionszonen Conegeliano und Valdobbiadene vom Prosecco DOC zum Prosecco DOCG – Gebiet, und die bisherigen Prosecco IGT (Belluno, Gorizia, Padova, Pordenone, Treviso, Triest, Udine, Venedig und Vicenza ) Gebiete zu Prosecco DOC -Gebieten aufgewertet.
Prosecco darf nur noch in diesen Gebieten zu Wein, Frizzante oder Spumante verarbeitet und nur noch in Glasflaschen die weiß, gelb, grün, braun oder grau-schwarz sein müssen, abgefüllt werden. Erlaubte Flaschenverschlüsse für Prosecco Frizzante sind Kork, Kunststoff und Drehverschlüsse. Prosecco in blauen Flaschen oder in Blechdosen darf es demnach nicht mehr geben.
Damit ist Prosecco ein Produkt eines geografisch bestimmten Anbaugebiets aus einer Rebsorte, die bisher Prosecco und ab 2010 Glera genannt wird.
Wein und weinähnliche Erzeugnissse aus der Proseccorebe die außerhalb der DOCG und DOC Gebiete stammen, dürfen nicht mehr Prosecco, sondern müssen Glera (Wein, Frizzante oder Spumante) genannt werden.
Es bleibt zu hoffen, dass nicht zu viele Ausnahmeregelungen erteilt werden und tatsächlich eine Qualitätssicherung eintreten wird.
Erich Hartl
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