Montag, 5. Juli 2021

Das Europäische Weinrecht wird verändert




Der Klimawandel hat auch Auswirkungen auf den Wein. Denn steigende Temperaturen führen zu einem höheren Alkoholanteil im Wein. Weine mit einem Alkoholgehalt von 13, 14 oder gar 15 % sind längst die Regel. Für viele Weingenießer sind das zu viele Prozente. Einige Weinbauverbände machten sich deshalb - aus Sorge um ihre Umsätze - bei der Europäischen Union für ein Gesetz stark, das Verfahren erlaubt, mit denen hochprozentigen Weinen ein Teil ihres natürlich enthaltenen Alkohols entzogen werden kann. Jetzt reagiert die EU mit einer Gesetzesänderung auf diese Forderungen. Sie erlaubt folgende Verfahren:


Das Vakuum-Verfahren
hierbei verdampft Alkohol bei 27° C. Viele der im Wein enthaltenen Aromen bleiben dabei erhalten.

Die Umkehrosmose bzw. das Dialyse-Verfahren
Dem Wein wird mittels eines feinen Membran-Filters nicht nur der Alkohol, sondern auch viele Geschmacks-und Aroma-Stoffe entzogen.

Die Dünnschicht-Verdampfung
Dabei verdampfen Alkohol und alle Aromen bei 78° C. 


Am Ende dieser drei Verfahren stehen Weine, die mit dem Original hinsichtlich Bukett und Geschmack nicht mithalten können. Um diesem nahezukommen, werden künstliche Aromen zugesetzt.

Einfacher wäre es, die Wirkung des Alkohols im menschlichen Körper zu reduzieren, indem man während seines Konsums zwischendurch ein Glas Wasser trinken würde.

 

Mehr Informationen dazu finden Sie unter: https://www.deutscheweinakademie.de/wine-in-moderation/initiative


Eine weitere Änderung betrifft die Kennzeichnung von Wein

Auf Weinetiketten muss künftig der Energiewert (kcal) angegeben werden, und eine Zutaten-Liste wie bei Lebensmitteln in Form von QR-Codes wird zur Pflicht. 


Herzliche Grüße

Erich Hartl