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EU-Regeln für die Kellereiwirtschaft zur Bereitung von Biowein lassen weiter auf sich warten. Folglich ist der Begriff „Biowein“ bis dato nur geduldet, gesetzlich aber noch nicht definiert. Gründe für die jahrelange Bearbeitung in den nationalen und EU – Gremien dürften in den unterschiedlichen Interessen der nördlichen und südlichen Weinbaugebiete, aber auch an den unterschiedlichen Zielen der Marktteilnehmer liegen.
Der Wunsch der Verbraucher, nicht nur wohlschmeckende, sondern saubere, rückstandsfreie, möglichst wenig manipulierte, schwach geschwefelte und nicht anderweitig konservierte und stabilisierte Bioweine zu kaufen, kann von den Erzeugern aus den südlichen Ländern in der Regel leichter erfüllt werden. Deren Weine besitzen mehr Farbstoffe, Alkohol, Gerbstoffe und Resveratrol, die zu einer besseren Haltbarkeit beitragen. Ein weiterer Vorteil liegt in einem meist konstanteren und trockeneren Klima, wodurch Trauben seltener durch Pilzbefall und Fäulnis betroffen sind. Sie fordern einen wesentlich niedrigeren Schwefelgehalt als Ihre nördlichen Nachbarn.
Weine aus nördlichen Anbaugebieten müssen – so ist die Aussage von Fachleuten – aufgrund der klimatischen Einflüsse stärker geschwefelt und anderweitig geschönt und stabilisiert werden. Sie fordern deshalb einen höheren Schwefelgehalt in Biowein zuzulassen. Doch auch Fragen wie Maischeerhitzung für eine bessere Farbausbeute, die Verwendung von Reinzuchthefen, Aromahefen und die Verwendung weiterer Zusatzstoffe ist ein Streitpunkt.
Eine dritte Interessengruppe besteht aus Großimporteuren und Abfüllbetrieben, deren Ziel es ist, auf unterstem Preis – und Qualitätsniveau einzukaufen. Erzeuger solcher Weine mögen formell zwar die Anbaurichtlinien einhalten, ethische, moralische, soziale und qualitative Aspekte können jedoch nicht mehr berücksichtigt werden. Solche Weine werden größtenteils in Tankfahrzeugen zu Abfüllbetrieben nach Nordeuropa transportiert. Die ohnehin zweifelhafte Qualität dieser Weine wird durch den Transport (häufiges Umpumpen, Luftkontakt) weiter gemindert und kann, um finanzielle Risiken zu vermeiden, nur durch zusätzliches Schwefeln, Stabilisieren und Konservieren in den Handel gebracht werden.
Somit ist abzusehen, dass das Ergebnis der EU- Biowein-Kellerrichtlinien ebenso ein unbefriedigender Kompromiss sein. Deshalb wird es, wem es nicht gleichgültig ist, was im Anbau gespritzt und im Keller manipuliert wird, darauf ankommen, Wein nur in Original-Weingutabfüllungen von guten Winzern und keine anonymen Händlerabfüllungen zu kaufen.
Erich Hartl
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