Koscherer
Wein und Biowein
Welche
Regeln müssen zur Erzeugung von koscheren Weinen und Bioweinen eingehalten
werden?
Koschere Weine
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Bioweine
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Mindestalter der Reben: 4
Jahre
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Keine Vorschrift
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Schabbatjahr: alle 7 Jahre
mus der Weinberg 1 Jahr ruhen. Dient den Reben und dem Boden zur
Regeneration.
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Keine Vorschrift
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Im Weinberg dürfen keine
anderen Nutzpflanzen Angebaut werden.
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Ist auch im Bioweinbau
nicht üblich
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Reben, die Trauben für
koschere Weine liefern, dürfen zwei Monate vor der Weinlese nicht mehr mit organischen Düngemitteln gedüngt werden.
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Ernähre den Boden und nicht die Pflanze - ist das
Prinzip des ökologischen Weinbaus. „Dies erfolgt mit stickstoffbildenden Pflanzen. Organische Stoffe werden nicht während der Vegetationsphase ausgebracht.“
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Künstliche Düngemittel
sind erlaubt
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Verboten
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Chemisch-synthetische
Herbizide und Insektizide sind erlaubt
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Verboten
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Der Einsatz von Fungiziden
ist nicht verboten, Kann aber nicht erfolgen, weil sonst der nächste Punkt
nicht eingehalten werden kann.
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Verboten
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Es dürfen keine
Reinzuchthefen oder andere Gärhilfsmittel eingesetzt werden.
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Ist erlaubt, viele
Biowinzer machen es aber nicht.
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Maische- und Gärbehälter
müssen aus rostfreiem Edelstahl bestehen.
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Edelstahl, Holz- und
Betonbehälter
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Alle Maschinen und
Arbeitsgeräte die für die Erzeugung koscherer Weine eingesetzt werden,
müssen unter Aufsicht
eines Rabbiners gereinigt werden.
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Im Weinkeller dürfen bei
der Weinbereitung nur Personen beschäftigt werden, die den Schabbat einhalten.
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Für die Vinifizierung
koscherer Weine dürfen keine Enzyme und Bakterien zugesetzt werden.
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Bisher gibt es für die
Bioweinbereitung keine bindenden gesetzl. Vorschriften
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Zur Klärung koscherer
Weine dürfen keine Blutpräparate keine Gelatine und kein Kasein, sondern nur
Bentonit (Gesteinsmehl) und zur
Filterung nur Zellulosefilter verwendet werden.
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Bisher gibt es für die Bioweinbereitung
keine
bindenden gesetzl.
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Koschere Weine müssen
stets in neue Flaschen gefüllt werden, eine mehrmalige Wiederverwendung von
Flaschen ist nicht zulässig.
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1 % der gesamten
Weinerzeugung muss an Bedürftige kostenlos abgegeben und darf nicht verkauft
werden.
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Die Regeln beider Weinanbauarten und
Weinbereitung ergänzen sich in sinnvoller Weise,so dass man bei koscheren
Bioweinen auch in gesundheitlicher Hinsicht von „sauberen“ Weinen sprechen
kann.
Erich Hartl
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