Montag, 21. Juni 2010

Kein Biowein nach EU-Recht

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Die Europakommission hat entschieden, keine verbindlichen Regeln für die Erzeugung von Biowein festzulegen, nachdem sich die an den Verhandlungen beteiligten Länder nicht einigen konnten.

Unter anderem sollte der für konventionelle Weine erlaubte Schwefelgehalt deutlich unterschritten werden, aber auch technische Verfahren wie das Erhitzen der Maische für Rotweine, das Entalkoholisieren und die Mostkonzentration standen zur Disposition. Gleichzeitig sollte die Liste der für die konventionelle Weinbereitung zugelassenen Hilfsmittel für die Bioweinbereitung gekürzt werden.

Die Verhandlungen scheiterten, weil sich vor allem Deutschland und Österreich gegen diese für den Verbraucher mehr Sicherheit bietenden Neuerungen stemmten. Ein von Frankreich eingebrachter

Kompromissvorschlag mit moderateren Änderungen wurde vom zuständigen Landwirtschaftskommissar Dacian Ciolos mit der Begründung abgelehnt „Ich bin nicht bereit, einen Kompromiss des biologischen Standards zu akzeptieren, der ein schlechtes Signal an die Verbraucher über eines der europäischen Kommission wichtige politische Thema aussendet.

(Quelle: EU - AFP - 17/06/10).

Schade, denn die beabsichtigte strengere Begrenzung hätte eine signifikanten Unterschied zu konventionellen Weinen bedeutet und wäre auch für gute deutsche Winzer mit wenigen Ausnahmen einzuhalten gewesen.

Damit lautet die gesetzliche Definition für „Biowein“ also nach wie vor „Wein aus ökologisch erzeugten Trauben“, und damit gilt für viele Verbraucher beim Weineinkauf wieder der abgenutzte Werbeslogan „Weinkauf ist Vertrauenssache“, oder eine verlässliche Information über die Arbeitsweise eines Winzers entweder beim Händler oder beim Winzer einzuholen.